Rechtsprechung
   BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20744
BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13 (https://dejure.org/2015,20744)
BAG, Entscheidung vom 19.05.2015 - 3 AZR 771/13 (https://dejure.org/2015,20744)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 (https://dejure.org/2015,20744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,20744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 BetrAVG, § 6 BetrAVG, § 16 Abs 1 BetrAVG, § 16 Abs 2 BetrAVG, § 17 Abs 3 S 3 BetrAVG
    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • IWW

    § 5 Abs. 5 bis Abs. 8 RL 02/89, § 5 Abs. 5 RL 02/89, § 308 Abs. 1 ZPO, RL 02/89, § 4 Abs. 1 bis Abs. 3 RL 02/89, § 6 Abs. 2 RL 02/89, § 6 Abs. 5, Abs. 8 RL 02/89, § 2 Abs. 1 BetrAV... G, § 6 BetrAVG, § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a RL 02/89, § 2 Abs. 1 Nr. 2 RL 02/89, § 6 Abs. 1 RL 02/89, § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG, § 6 Abs. 3 RL 02/89, § 5 Abs. 5 Satz 2 RL 02/89, § 1 Nr. 1 VTV, § 5 Abs. 6 RL 02/89, § 2 Nr. 1 VTV, § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, § 3 Nr. 1 VTV, § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG, § 6 Abs. 9 Satz 1 RL 02/89, § 6 Abs. 9 Satz 2 RL 02/89, § 3 Nr. 6 VTV, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Gesamtversorgungsobergrenze aufgrund einer Versorgungszusage bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

  • Betriebs-Berater

    Gesamtversorgungsobergrenze bei vorzeitigem Ausscheiden

  • bag-urteil.com

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • rewis.io

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Gesamtversorgungsobergrenze aufgrund einer Versorgungszusage bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente aus einer Gesamtversorgungszusage nach vorzeitigem Ausscheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtversorgungsobergrenze in der Betriebsrente - und das vorzeitige Ausscheiden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    100 EUR - hilfsweise 50 EUR

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung und das vorzeitige Ausscheiden bei Gesamtversorgungszusage

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Berechnung der Betriebsrente eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers bei Gesamtversorgungsobergrenze

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit einer Begrenzungsregelung in einer Versorgungsordnung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Gesamtversorgungsobergrenze - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden - vertragliche Anpassungsregelung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 343
  • ZIP 2015, 1847 (Ls.)
  • BB 2015, 2100
  • DB 2015, 2093
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Demgemäß sind zunächst alle in der Versorgungsordnung vorgegebenen Berechnungsschritte zur Ermittlung der fiktiven Vollrente durchzuführen und erst im Anschluss daran ist die zeitratierliche Kürzung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG vorzunehmen (vgl. bereits BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) .

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.

    Sofern die Entscheidung des Senats vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - aaO) dahin zu verstehen sein sollte, dass die Frage, ob eine Gesamtversorgungsobergrenze bereits bei der Ermittlung der fiktiven Vollrente nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zu berücksichtigen ist, davon abhängt, welcher Zweck mit der Höchstbegrenzungsklausel verfolgt wird, insbesondere, ob durch diese auch eine Überversorgung verhindert werden soll, hält der Senat hieran nicht weiter fest.

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Dies ist durch Auslegung des Klageantrags zu ermitteln (vgl. BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 15 mwN, BAGE 135, 13) .
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Prüfungszeitraum für die zum 1. Juli eines jeden Jahrs vorzunehmende Anpassung nach § 5 Abs. 5 RL 02/89 ist - anders als im Rahmen von § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG (vgl. dazu etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 22 mwN, BAGE 142, 116)  - sowohl für die Inflationsrate als auch für die Nettovergütung der aktiven R-Mitarbeiter die Zeit seit dem letzten Anpassungsstichtag bis zum nachfolgenden Stichtag.
  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 539/10

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeitsrente - Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Dies ergibt die Auslegung von § 5 Abs. 6 RL 02/89 (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 539/10 - Rn. 21) .
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 249/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraft-verlustes -

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Dabei begrenzt die sog. reallohnbezogene Obergrenze den auf der Grundlage des zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlustes ermittelten Anpassungsbedarf (vgl. etwa BAG 18. März 2014 - 3 AZR 249/12 - Rn. 17 f.) .
  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88

    Vorzeitige Betriebsrente und Höchstbegrenzungsklausel

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Zwar muss bei mehreren Streitgegenständen für jeden eine auf die angefochtene Entscheidung zugeschnittene Rechtsmittelbegründung gegeben werden; fehlen Ausführungen zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (vgl. etwa BAG 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 110, 45) .
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Nachdem die Gerichte für Arbeitssachen darauf erkannten, dass die Änderung der Anpassungsregelungen unwirksam war (vgl. etwa BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - BAGE 138, 197) , nahm die R S GmbH mit Schreiben vom 29. Juli 2010 eine Nachberechnung des Ruhegelds nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG für die Monate ab März 2005 vor und zahlte noch im Juli 2010 den Differenzbetrag für die Vergangenheit bis zum 30. Juni 2010 nach.
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 144/07

    Präsenzpflicht angestellter Lehrkräfte während der Schulferien

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn - wie vorliegend - die Entscheidung über den einen Streitgegenstand von der Entscheidung über den anderen Streitgegenstand abhängt (BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 144/07 - Rn. 28 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 184/13

    Höchstbegrenzungsklausel einer Versorgungsordnung - Reihenfolge Höchstbegrenzung

  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

    Dies ist durch Auslegung des Klageantrags zu ermitteln (vgl. BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - Rn. 20 mwN, BAGE 151, 343) .
  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Bestünde keine Abführungspflicht für einen solchen im Hauptantrag enthaltenen Zeitabschnitt, hätte das erkennende Gericht das als ein Weniger nach § 308 Abs. 1 ZPO unter Klageabweisung im Übrigen zuzuerkennen (vgl. BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - Rn. 19 ff., BAGE 151, 343; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 -Rn. 16 ff.; BGH 11. April 2006 - X ZR 139/03 - Rn. 9 ff., BGHZ 167, 166; Zöller/Feskorn ZPO 32. Aufl. § 308 Rn. 4; zur Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Regelungen eines Einigungsstellenspruchs BAG 19. November 2019 - 1 ABR 36/18  - Rn. 14) .
  • LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22

    DRK Schwesternschaft - Gesamtversorgung

    Demgemäß sind zunächst alle in der Versorgungsordnung vorgegebenen Berechnungsschritte zur Ermittlung der fiktiven Vollrente durchzuführen und erst im Anschluss daran ist die zeitratierliche Kürzung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG vorzunehmen (vgl. etwa BAG v. 19.05.2015 - 3 AZR 771/13 - Rn. 30; BAG v. 21.03.2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff.).
  • LAG Hamm, 24.01.2017 - 9 Sa 1221/16

    Berechnung der betrieblichen Teilrente eines Rechtsschutzsekretärs unter

    Das ist der Teil der erreichbaren Vollrente, der dem Anteil der Betriebszugehörigkeit bis zum maßgeblichen Zeitpunkt zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze entspricht (BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - BeckRS 2015, 70801 Rn. 30; BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - NZA-RR 2009, 548 Rn. 30).

    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Versorgungsordnung oder eine sonstige, für die Höhe des Altersruhegelds maßgebliche Regelung eine von § 2 Abs. 1 BetrAVG abweichende Berechnung zugunsten der Versorgungsberechtigten (§ 17Abs. 3 Satz 3 BetrAVG) vorsieht (BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - BeckRS 2015, 70801 Rn. 30).

    Das ist der Teil der erreichbaren Vollrente, der dem Anteil der Betriebszugehörigkeit bis zum maßgeblichen Zeitpunkt zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze entspricht (BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - BeckRS 2015, 70801 Rn. 30; BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - NZA-RR 2009, 548 Rn. 30).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - 21 Sa 390/22

    Auskunftsanspruch - Handelsvertreter - Konkurrenztätigkeit - Kundendaten -

    Dies ist durch Auslegung des Klageantrags zu ermitteln (vergleiche BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - Rn. 20 mwN; zum Ganzen auch BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 18).
  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 412/21

    Stufenzuordnung einer Lehrerin (TV-L)

    Besteht ein entsprechender Anspruch auf eine höhere Stufenzuordnung für einen im Antrag enthaltenen Zeitabschnitt, hätte das Landesarbeitsgericht ihn als ein Weniger nach § 308 Abs. 1 ZPO unter Klageabweisung im Übrigen zuerkennen müssen (vgl. BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 12, BAGE 169, 163; 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - Rn. 19 ff., BAGE 151, 343; BGH 11. April 2006 - X ZR 139/03 - Rn. 9 ff., BGHZ 167, 166) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.08.2017 - 1 Sa 116/16

    Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrente, Quotierung,

    Ist dem Arbeitnehmer eine Gesamtversorgung zugesagt, so hat dies daher grundsätzlich zur Folge, dass eine in der Versorgungsordnung enthaltene Gesamtversorgungsobergrenze bereits bei der Berechnung der maßgeblichen fiktiven Vollversorgung zu berücksichtigen ist (BAG, Urt. v. 19.05.2015 - 3 AZR 771/13 - juris, Rn. 30).
  • LAG Köln, 04.10.2017 - 11 Sa 29/17

    Betriebliche Altersversorgung; Gesamtversorgung

    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Versorgungsordnung oder eine sonstige für die Höhe des Altersruhegelds maßgebliche Regelung ausdrücklich eine von § 2 Abs. 1 BetrAVG abweichende Berechnung zugunsten der Versorgungsberechtigten nach § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG vorsieht (BAG, Urt. v. 19.05.2015 - 3 AZR 771/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht